Betreuungsverein
Der Sozialdienst katholischer Frauen ist als anerkannter Betreuungsverein im Rahmen des seit dem 01.01.1992 gültigen Betreuungsgesetzes (BtG) tätig. Das Betreuungsgesetz löst das Recht der Vormundschaft und Pflegschaft ab. Es räumt dem Betroffenen mehr Eigenständigkeit und Mitspracherecht ein.
Aufgaben des Betreuungsvereins:
ehrenamtliche BetreuerInnen zu werben, zu begleiten und fachlich zu beraten
Informationen zur Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung zu geben
Betreuungen selbst zu führen

Betreut werden volljährige Menschen,die psychisch krank, altersverwirrt, geistig behindert und körperlich schwer behindert sind. Die Betreuung wird für alle Angelegenheiten angeordnet, die der Betroffene selbst nicht regeln kann.

Arten der Hilfe zum Beispiel:  
Regelung von finanziellen Angelegenheiten  
Begleitung bei Behördengängen  
Regelung von Wohnungsangelegenheiten  
Zustimmung zur Heilbehandlung  
persönliche Kontakte  
Die Gewinnung und Unterstützung ehrenamtlicher Betreuerinnen ist für den Betreuungsverein eine besonders wichtige und wertvolle Aufgabe.
Öffentlichkeitsarbeit  
Fachliche Beratung  
Begleitung bei Erstkontakten  
Fortbildung und Erfahrungsaustausch  
Beratung von Angehörigen
 
Ansprechpartnerinnen:
 
Annette Koers
Dipl.-Sozialpädagogin
Andrea Tschoepe
Dipl.-Sozialpädagogin
Sabine Schröder
Dipl.-Sozialarbeiterin